Haus- und Badeordnung
Haus- und Badeordnung im Vitalitätszentrum DIE SAUNA INSEL GmbH
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit für die Betriebsanlage des Vitalitätszentrums DIE SAUNA INSEL.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich.
- Mit der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Gast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- Das Personal oder weitere Beauftragte des Vitalitätszentrums DIE SAUNA INSEL üben Hausrecht aus. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung oder Gesetze und Verordnungen verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
§ 3 Badegäste
- Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung des Vitalitätszentrums DIE SAUNA INSEL nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
- die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- die Tiere mit sich führen,
die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.
- 3. Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. An kalten Tagen kann es trotz Streuen zu Blitzeis, besonders an den durch den Badebetrieb mit Wasser belasteteten Stellen, kommen. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert. Latschen ohne Fußbett und Flipflops sind ungeeignet.
§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
- Für besondere Badeangebote (z. B. Damensauna) gelten besondere Öffnungszeiten.
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
- Erworbene Zutrittsberechtigungen (bezahlter Eintritt) werden nach Eintritt in die Anlage nicht erstattet.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
§ 5 Verhaltensregeln
- Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
- Regeln für Hygiene und Infektionsschutz sind einzuhalten. Vor dem Saunieren und Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
- Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
- Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Das Fotografieren auf der gesamten Betriebsanlage ist auch aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet. Für die Nutzung von Smartphones/Handys hält der Empfang Abklebesticker für die Fotolinse bereit.
- Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
- Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien zu benutzen.
- Liegen dürfen in Indoor-Bereichen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
- Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
- Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Gast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung und den Öffnungszeiten zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
- Die Saunaanlage des Vitalitätszentrums DIE SAUNA INSEL dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Gäste.
- Für die Benutzung der Saunaanlage sind auch die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten.
- Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.
§ 7 Saunagäste
Das Vitalitätszentrum DIE SAUNA INSEL dürfen Personen ab dem 16. Lebensjahr besuchen.
§ 8 Verhalten in der Saunaanlage
- Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
- Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
- Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
- Im Dampfbad sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
- Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
- Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt. Das hat so zu erfolgen, dass für andere Gäste keine Stolpergefahr entsteht.
- Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen etc. nicht erlaubt. Außer Liegetuch/Sitzunterlage und Schwitzschal wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen. Die Maa®-Sauna sollte ein Ort der Ruhe sein.
- Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
- In Ruheräumen sollen sich die Gäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
- Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
- Der gesamte Gastronomiebereich einschließlich Terrasse darf nur mit einem Bademantel oder angemessener Bekleidung und Badeschuhen besucht werden.
§ 9 Besondere Hinweise
- Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
- Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
- Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal oder nur auf Anweisung durch unterwiesene Personen durchgeführt.
§ 10 Zweck und Nutzung der Badebecken
Die Badebecken des Vitalitätszentrums DIE SAUNA INSEL spielen eine untergeordnete Rolle und dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Gäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung. Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass keine Wasseraufsicht das Geschehen am Teich und am Pool beobachtet.
§ 11 Verhalten im Beckenbereich
- Die aushängenden Baderegeln für den Schwimmteich und den Pool sind zu beachten.
- Die Nutzung der Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Gäste.
- Das Beckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
§ 12 Haftung bei Schadensfällen
- Die Gäste benutzen das Vitalitätszentrum DIE SAUNA INSEL auf eigene Gefahr. Das Vitalitätszentrum DIE SAUNA INSEL GmbH haftet - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet DIE SAUNA INSEL nicht.
- Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet DIE SAUNA INSEL nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
- Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt.
Dülmen, im November 2020 DIE SAUNA INSEL GmbH